Mieterinfos Von A bis Z

Allgemeine Mieterinformationen

An- und Abmeldung Ihrer Wohnung /Ihres Wohnsitzes:
Die Vista Venture AG übernimmt für ihre Mieter die An- oder Abmeldung für Strom, Wasser und Heizung bei den Stadtwerken.Die An- und Abmeldung eines Telefon- oder Kabelanschlusses muss durch den Mieter selbst erfolgen.

Bauliche Veränderungen:
Möchte der Mieter in seiner Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen (z.B. Verlegen von Laminat), ist vorher unbedingt die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Die Arbeiten sind stets fachgerecht auszuführen und je nach Umfang vom Vermieter abzunehmen. Ihr Vermieter zahlt keine Abstandsszahlungen wegen einer Wertverbesserung und kann bei Auszug des Mieters die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Wohnung verlangen.

Betriebskosten:
Kosten für Wasser, Warmwasser, Heizung, Entwässerung, Straßenreinigung, Müllentsorgung, Grünflächenpflege, Wartung der Rauchwarnmelder und andere gehören zu den Betriebskosten einer Wohnung.Für sie leistet der Mieter monatlich eine Vorauszahlung. In der Jahresabschlussrechnung werden zu viel oder zu wenig geleistete Vorauszahlungen verrechnet.

Flurwoche:
In einigen Häusern wird die Treppenhausreinigung durch eine Fachfirma ausgeführt. Dies ist dann im Mietvertrag entsprechend vermerkt und erhöht die Betriebskosten. Ansonsten gilt: Die Mieter einer Etage sind abwechselnd für die wöchentliche Reinigung ihres Treppenabschnittes verantwortlich. Die Bewohner des Erdgeschosses reinigen den Geschossflur, die Haustür, die Haustreppe und die Kellertreppe sowie den Zugang zum Haus. Die Bewohner der anderen Stockwerke reinigen ihren Geschossflur, die nach unten führende Treppe einschließlich Geländer und Fenster. Kellergänge und Gemeinschaftsräume werden im Wechsel von allen Hausbewohnern gereinigt.

Hausordnung:
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Mit Abschluss des Mietvertrages ist jeder Mieter auch zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. In ihr werden Maßnahmen zur Sicherheit der Mieter, die Ruhezeiten sowie die Reinhaltung von Haus und Grundstück geregelt. Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner.

Havarie:
Siehe unter Notrufnummern auf unserer Internetseite oder im Hauseingangsbereich (Schaukasten).

Hundehaltung:
Die Hundehaltung in unseren Mietwohnungen ist untersagt - Ausnahmegenehmigungen können jedoch nach schriftlicher Anfrage erteilt werden.

Kündigung:
Die Kündigung des Mietvertrages muss immer schriftlich erfolgen. Bei Verträgen, die nach 1990 geschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist immer 3 Monate. Die Frist beginnt, nach Eingang des Kündigungsschreiben bei der Vista Venture AG.Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen ist auch eine fristlose Kündigung durch den Vermieter möglich.

Mietkaution:
Die Vista Venture AG erhebt bei Abschluss eines Mietvertrages eine Mietkaution für die neu bezogene Wohnung (auch bei einem Wohnungstausch) in Höhe von 1 Warmmiete bzw. bis zu 3 Nettokaltmieten. Die Kaution wird mündelsicher (gem. gesetzlichen Vorschriften) auf einem gesonderten Konto angelegt. Bei Auszug des Mieters wird ihm die Kaution mit den dazugehörigen Zinsen ausgezahlt, wenn die Wohnungsübergabe ordnungsgemäß erfolgte und auch keine Betriebskostennachzahlungen offen bzw. zu erwarten sind.Sollten Mängel bei der Wohnungsabnahme festgestellt werden und diese nicht durch den Mieter beseitigt werden, wird die Kaution zur Beseitigung der Mängel eingesetzt.

Müllabfuhr:
Der Restmüll wird in der Regel einmal bzw. zweimal die Woche entsorgt.

Nachbarn:
Gegenseitige Rücksichtnahme, Freundlichkeit und auch Hilfsbereitschaft sollte in jeder Hausgemeinschaft selbstverständlich sein. Gute Nachbarschaft trägt zum Wohlbefinden aller Mieter bei.

Not- und Sicherheitsdienst:
Die Geschäftsstellen der Vista Venture AG sind nicht rund um die Uhr besetzt. Bei Havariefällen oder bei Nächtlicher Ruhestörungen ist der Sicherheitsdienst bzw. die entsprechende Notrufnummer auch am Wochenende und an Feiertagen 24 Stunden am Tag erreichbar.

PKW-Stellplatz:
In vielen Wohngebieten kann die Vista Venture AG ihren Mietern PKW-Stellplätze zur Miete anbieten. Genaue Auskunft erteilt Ihnen Ihre zuständige Geschäftsstelle der Vista Venture AG.

Renovierung:
Schönheitsreparaturen in der Wohnung müssen vom Mieter in regelmäßigen Abständen selbst vorgenommen werden. Zum Beispiel: Küche im Allgemeinen alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume und Flure im Allgemeinen alle 5 Jahre

Reparaturen:
Notwendige Reparaturen in der Wohnung oder am Haus meldet der Mieter bitte der jeweiligen Geschäftsstelle der Vista Venture AG.. Sie haben auch die Möglichkeit, über unsere Internetseite www.Vista-Venture-AG.de Reparaturmeldungen zu versenden.

Richtiges Lüften und Heizen:
Gesund und wirtschaftlich sinnvoll ist ein kurzes, kräftiges Stoßlüften, etwa 3-4-mal täglich, jeweils 5-10 min lang. Bei Durchzug wird die verbrauchte Raumluft durch die kältere Außenluft ersetzt. Dauerlüften mit an gekippten Fenstern ist falsch. Hierbei wird nur unnötige Energie verschwendet. Es ist eindeutig erwiesen, dass Mieter, die den ganzen Tag über gleichmäßig ihre Wohnung beheizen, weniger Heizkosten verbrauchen, als Mieter, die ständig ihre Heizkörper bei Abwesenheit zudrehen und bei Anwesenheit umso mehr aufdrehen.Wer die Raumtemperatur nur um 1 Grad drosselt, kann rund sechs Prozent der Heizkosten sparen.

Satellitenschüssel:
Das Anbringen einer Satellitenschüssel wird nur genehmigt, wenn ein gesteigertes Informationsinteresse des Mieters vorliegt und nachgewiesen werden kann.

Untervermietung:
Sofern die Größe einer Wohnung es möglich macht, einen Teil dieser an einen Dritten zu überlassen, besteht für den Mieter die Möglichkeit, diesen unter zu vermieten.Die Untervermietung muss der Vista Venture AG zwingend schriftlich mitgeteilt und durch den Vermieter genehmigt werden.

Versicherungen:
Jeden Mieter empfehlen wir eine private Haftpflicht- und eine Hausratsversicherung abzuschließen.

Wohnungsübergabe:
Mit Kündigung Ihrer Wohnung erhalten Sie durch Ihren Objektverwalter eine Kündigungsbestätigung. Diesem Bestätigungsschreiben ist auch ein Informationsblatt zur Vorbereitung der Wohnungsabnahme beigefügt. Zur Wohnungsübergabe gehört nicht nur eine malermäßige instand gesetzte Wohnung, sondern auch eine saubere Wohnung. Es müssen die Fenster geputzt sein, die Türblätter, die Heizkörper, die Fensterrahmen, die Steckdosen, die Schalter gereinigt sein und auch alle Fliesen/ Sanitärkeramik sollten Sie säubern. Das sind gute Voraussetzungen für eine reibungslose Übergabe einer Wohnung.